Bei uns wird bei der ersten Anreise neben dem Wohnsitz direkt die Geburtsnummer beantragt. Warum - fragen Sie sich? Die Geburtsnummer ist seit Anfang diesen Jahres Pflicht für den Erwerb des EU Führerscheines. Dieses haben wir auf eine Anfrage beim Ministerium schriftlich erhalten. Anfrage beim Ministerium EU Führerschein
Aus diesem Grund empfehlen jedem Kunden, zuerst die Geburtennummer zu beantragen und dann erst den Wohnsitz. Hintergrund ist folgender: Für die Einreichung des Führerscheines ist mittlerweile in jedem Bezirk und ab 01.01.2009 ist es eine feste Bedingung , das neben der Bürgerkarte auch die Geburtennummer verlangt wird. Sollte der Wohnsitz direkt beantragt werden, hat man auf den zeitlichen Faktor, wann die Geburtennummer ausgestellt ist, keinerlei Einfluss mehr. Es kann 4 Wochen dauern - jedoch aber auch durchaus länger wie 185 Tage!
Vermehrt treten in letzter Zeit Fälle auf, bei denen
ungarische Behörden anstreben, EU-Fahrerlaubnisse, die in Ungarn
erworben worden
sind, für ungültig zu erklären und einzuziehen. Dies gilt insbesondere
für
Fahrerlaubnisse, die sogenannte „Führerscheintouristen“ in Ungarn
erworben
haben.
Hintergrund ist oftmals eine zufällige Verkehrskontrolle, bei
der
deutsche Staatsbürger ihre ungarische Fahrerlaubnis vorweisen. Je nach
Bundesland wird dadurch bedingt ein „Kontrollverfahren“ seitens der
deutschen
Behörden eingeleitet, die im Rahmen der „Amtshilfe“ eine Anfrage an die
ungarischen Behörden richten und darin mitteilen, dass die betroffene
Person
bereits in Deutschland eine Fahrerlaubnis besessen hat, diese jedoch
wegen eines
Rechtsverstoßes entzogen wurde.
Und genau hier beginnt das Problem:
Aktuelle
Informationen haben ergeben, dass jeder „Führerscheintourist“ in Ungarn
ein
Dokument unterzeichnet hat, in dem er unterschreibt, dass er noch keine
Fahrerlaubnis besessen hat. Diesen Widerspruch interpretieren die
ungarischen
Behörden als Irreführung und somit als Argument dafür, dass die
ungarische
Fahrerlaubnis missbräuchlich unter Irreführung der Behörden erworben
worden sei.
Somit sei der Erwerb rechtsmissbräuchlich erfolgt und somit ungültig.
Zwar
zweifeln deutsche Gerichte die Rechtmäßigkeit dieser Anfragen in Ungarn
an, doch
wer hat die Ausdauer und die finanziellen Mittel, ein Rechtsverfahren
eventuell
bis zum Europäischen Gerichtshof zu verfolgen – und zudem: kein Mensch
kann
garantieren, dass die ungarischen Behörden nach einem erfolgreichen
Urteil ihre
Annullierung der Fahrerlaubnis aufheben. Denn wenn das Formular in
Ungarn
unterschrieben worden ist, handelt es sich faktisch um eine Irreführung
der
ungarischen Behörden – und somit um eine Fahrerlaubnis, die auf
zumindest sehr
wackeligen Füßen stehen kann.
