WICHTIG :: Worauf Sie achten sollten

Beantragung der Geburtsnummer

Bei uns wird bei der ersten Anreise neben dem Wohnsitz direkt die Geburtsnummer beantragt. Warum - fragen Sie sich? Die Geburtsnummer ist seit Anfang diesen Jahres Pflicht für den Erwerb des EU Führerscheines. Dieses haben wir auf eine Anfrage beim Ministerium schriftlich erhalten. Anfrage beim Ministerium EU Führerschein

Aus diesem Grund empfehlen jedem Kunden, zuerst die Geburtennummer zu beantragen und dann erst den Wohnsitz. Hintergrund ist folgender: Für die Einreichung des Führerscheines ist mittlerweile in jedem Bezirk und ab 01.01.2009 ist es eine feste Bedingung , das neben der Bürgerkarte auch die Geburtennummer verlangt wird. Sollte der Wohnsitz direkt beantragt werden, hat man auf den zeitlichen Faktor, wann die Geburtennummer ausgestellt ist, keinerlei Einfluss mehr. Es kann 4 Wochen dauern - jedoch aber auch durchaus länger wie 185 Tage!

Gültigkeit ungarischer EU-Führerscheine in Deutschland

Vermehrt treten in letzter Zeit Fälle auf, bei denen ungarische Behörden anstreben, EU-Fahrerlaubnisse, die in Ungarn erworben worden sind, für ungültig zu erklären und einzuziehen. Dies gilt insbesondere für Fahrerlaubnisse, die sogenannte „Führerscheintouristen“ in Ungarn erworben haben.
Hintergrund ist oftmals eine zufällige Verkehrskontrolle, bei der deutsche Staatsbürger ihre ungarische Fahrerlaubnis vorweisen. Je nach Bundesland wird dadurch bedingt ein „Kontrollverfahren“ seitens der deutschen Behörden eingeleitet, die im Rahmen der „Amtshilfe“ eine Anfrage an die ungarischen Behörden richten und darin mitteilen, dass die betroffene Person bereits in Deutschland eine Fahrerlaubnis besessen hat, diese jedoch wegen eines Rechtsverstoßes entzogen wurde.


Und genau hier beginnt das Problem: Aktuelle Informationen haben ergeben, dass jeder „Führerscheintourist“ in Ungarn ein Dokument unterzeichnet hat, in dem er unterschreibt, dass er noch keine Fahrerlaubnis besessen hat. Diesen Widerspruch interpretieren die ungarischen Behörden als Irreführung und somit als Argument dafür, dass die ungarische Fahrerlaubnis missbräuchlich unter Irreführung der Behörden erworben worden sei. Somit sei der Erwerb rechtsmissbräuchlich erfolgt und somit ungültig.


Zwar zweifeln deutsche Gerichte die Rechtmäßigkeit dieser Anfragen in Ungarn an, doch wer hat die Ausdauer und die finanziellen Mittel, ein Rechtsverfahren eventuell bis zum Europäischen Gerichtshof zu verfolgen – und zudem: kein Mensch kann garantieren, dass die ungarischen Behörden nach einem erfolgreichen Urteil ihre Annullierung der Fahrerlaubnis aufheben. Denn wenn das Formular in Ungarn unterschrieben worden ist, handelt es sich faktisch um eine Irreführung der ungarischen Behörden – und somit um eine Fahrerlaubnis, die auf zumindest sehr wackeligen Füßen stehen kann.

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