EU Führerschein | Ablauf

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen für das Erwerben eines rechtsgültigen EU Führerscheines ohne MPU.

Bei uns erwerben Sie einen 100% legalen und sicheren Führerschein, mit welchem Sie ohne Probleme in Deutschland fahren dürfen. Dazu ist es zwingend notwendig, das beim Erwerb des EU-Führerscheines die geltenden EU-Gesetze und Landesgesetze eingehalten werden

- Stand: April 2009 –

Wie bekomme ich meinen EU-Führerschein problemlos wieder?

Zu Beginn erhalten Sie eine persönliche Beratung über den Erwerb eines rechtsgültigen EU Führerscheines durch einen unserer kompetenten Mitarbeiter unter:

Herr Rolf  Herbrechtsmeier
Telefon Büro: 0 52 34 - 204 260
Telefon Mobil: 0 175 - 812 93 94

Nachdem alle Fragen geklärt sind, melden Sie sich bei uns an. Dafür benutzen Sie bitte den Link zur Anmeldung bei den Preisen. Sie erhalten im Anschluß an Ihre Anmeldung alle notwendigen Unterlagen für Ihren Erwerb des EU Führerscheines. Außerdem wird mit Ihnen der Termin für Ihre 1. Anreise, welche individuell stattfindet, abgestimmt. Wir bieten unseren Kunden 2 Varianten von Abläufen zur Erlangung des EU Führerscheines an. Jeder Kunde kann dann individuell für sich entscheiden, über welche er dann letztendlich seinen EU-Führerschein erlangen möchte.

Zu beiden Varianten werden folgende Unterlagen benötigt:

  1. Kopie Personalausweis
  2. Kopie der europäischen Krankenversicherungskarte
  3. Geburtsurkunde für Beantragung der Geburtsnummer
Anreise zur Anmeldung des 2-Wohnsitzes

Sie reisen nach Tschechien in die Fahrschule für maximal einen Tag an. Dort werden dann Ihre Unterlagen für den Wohnsitz (Zweitwohnsitz) in Tschechien komplett ausgefüllt. Es werden Passbilder gemacht und man geht gemeinsam mit Ihnen zur Ausländerpolizei und zum Magistrat. Dort beantragen wir mit Ihnen zusammen den Auszug aus dem tschechischen Fahrregister. Dieses benötigen wir, um Sie bei der Fahrschule zum Erwerb des EU Führerscheines anzumelden. Sie erhalten dann noch alle notwendigen Lernunterlagen, damit Sie sich bereits im Vorfeld auf die Theorie vorbereiten können. Dies dauert ca. 2 – 3 Stunden und Sie können im Anschluß wieder nach Hause fahren. Diese 1. Anreise kann entfallen, wenn Sie uns eine beglaubigte Vollmacht erteilen, mit welcher unser tschechischer Rechtsanwalt und Notar die Anmeldung zur Meldepflicht (185Tageregelung) für Sie vornimmt. Somit ersparen Sie sich nicht nur diese Anreise, sondern durch die Tatsache, das die Wohnsitzanmeldung durch einen ortsansässigen Rechtsanwalt getätigt wird, genießen Sie somit Legalität und Rechtssicherheit bei der zwingend notwendigen Meldepflicht sowie dem Einhalten der 3. Führerscheinrichtlinie.

Anreise zur Prüfung zum EU-Führerschein

Die Bürgerkarte ist dann nach ca. 4-6 Wochen ausgestellt. Sie reisen nun das zweite mal an. Zu Beginn holen Sie persönlich Ihren Aufenthaltspass bei der Ausländerbehörde ab. Nun werden Sie intensiv für die Theorieprüfung vorbereitet und fahren die erforderlichen Fahrstunden. Am letzten Tag Ihres Aufenthaltes absolvieren Sie dann Ihre Prüfung und können dann wieder abreisen. Vor Ihrer Abreise unterschreiben Sie eine weitere Vollmacht. Diese wird benötigt, damit Ihr Führerschein bei der Führerscheinbehörde beantragt werden kann und diesen dann durch die Mitarbeiter der Fahrschule abgeholt werden kann. Sie können ihn jedoch auch persönlich in unserer Begleitung beim Magistrat abholen

Bei Fragen zum Ablauf können Sie uns jederzeit unter den unten angegebenen Rufnummern erreichen.

Bei Fragen setzen Sie sich mit mir unter den u.g. Rufnummer in Verbindung.

Herr Rolf Herbrechtsmeier
Telefon Büro: 0 52 34 - 204 260
Telefon Mobil: 0 175 - 812 93 94